Kleb & Partner Rechtsanwälte führten für eine grosse Zürcher Wohnbaugenossenschaft erfolgreich Beschwerde beim Bundesgericht
Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten richtete sich gegen ein Urteil des Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Dieses hielt fest, dass die Errichtung einer reinen Wohnbaute aufgrund ihrer Ausmasse mit dem Zweck der Zentrumszone von Mettmenstetten nicht vereinbar sei, denn das in der Nutzungsplanung normierte Ziel der Durchmischung von Wohnen und Arbeit sei parzellenbezogen aufzufassen. Das Bundesgericht hingegen stützt den Entscheid des Gemeinderats Mettmenstetten. Dieser habe die Zentrumszone gesamthaft betrachtet. Das angefochtene Urteil verletzte die Gemeindeautonomie (Art. 50 BV).
Das vollständige Urteil finden Sie hier.