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Kieswerk «Gwärfi» Kloten / Unzulässigkeit einer nachträglich erteilten Baubewilligung (Bundesgerichtsurteil vom 16.04.2020)

Seit dem Jahr 2002 wird auf dem Areal des ehemaligen Kieswerks «Gwärfi» in Kloten ohne baurechtliche Bewilligung eine Recycling-, Umschlag- und Sammelstation betrieben. Gegen die nachträglich erteilten Bewilligungen der Stadt Kloten und der Baudirektion des Kantons Zürich führte die Pro Natura Rekurs beim Baurekursgericht, welches das Rechtsmittel guthiess. Das kantonale Verwaltungsgericht und das Bundesgericht bestätigen […]

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