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Volksinitiative «Für bezahlbare Wohnungen» / Grundrechtseingriff gerechtfertigt (Bundesgerichtsurteil vom 14.11.2019)

Nach Annahme der Volksinitiative «Für bezahlbare Wohnungen» durch die Stimmberechtigten der Stadt Bern wurde die kommunale Bauordnung (BO) revidiert. Der neue Art. 16b Abs. 1 BO sieht unter anderem vor, dass bei Um- und Neueinzonungen sichergestellt werden muss, dass in den Wohnzonen mindestens ein Drittel der Wohnnutzung als preisgünstiger Wohnraum erstellt und dauerhaft in Kostenmiete […]

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