Quartiergestaltungsplan «Wohnüberbauung La-Pign» / Unzulässige Ausrichtung auf Erstwohnungen (Bundesgerichtsurteil vom 23.01.2020)

Das Bundesgericht musste in diesem Entscheid beurteilen, ob der Quartiergestaltungsplan «Wohnüberbauung Lag-Pign», welcher vom Gemeindevorstand Laax im Jahr 2010 beschlossen wurde, zu einem wesentlichen Teil auf die Erstellung von Zweitwohnungen ausgerichtet ist im Sinne von Art. 26 des Zweitwohnungsgesetzes. Da der Zweitwohnungsanteil in der Gemeinde Laax die Grenze von 20 % deutlich übersteigt, dürfen im Grundsatz keine Baubewilligungen mehr für Zweitwohnungen erteilt werden. Im Gegensatz zum Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden lässt das Bundesgericht den Satz «Da die Erstellung der geplanten Überbauung aufgrund der Kontingentsbestimmungen für Zweitwohnungen voraussichtlich 12 bis 15 Jahre dauert, kann die Bautätigkeit keineswegs mit einer Grossbaustelle verglichen werden» aus dem Erläuterungsbericht zum Quartiergestaltungsplan nicht genügen. Es hält fest, dass der Quartiergestaltungsplan nicht zu einem wesentlichen Teil auf die Erstellung von Zweitwohnungen ausgerichtet ist und heisst die entsprechende Beschwerde der Helvetia Nostra gut.

Das vollständige Urteil finden Sie hier.