Kieswerk «Gwärfi» Kloten / Unzulässigkeit einer nachträglich erteilten Baubewilligung (Bundesgerichtsurteil vom 16.04.2020)

Seit dem Jahr 2002 wird auf dem Areal des ehemaligen Kieswerks «Gwärfi» in Kloten ohne baurechtliche Bewilligung eine Recycling-, Umschlag- und Sammelstation betrieben. Gegen die nachträglich erteilten Bewilligungen der Stadt Kloten und der Baudirektion des Kantons Zürich führte die Pro Natura Rekurs beim Baurekursgericht, welches das Rechtsmittel guthiess. Das kantonale Verwaltungsgericht und das Bundesgericht bestätigen den Entscheid. Das Bundesgericht weist darauf hin, dass das Gwärfi Areal nicht nur in der Landwirtschaftszone liege, sondern auch ein Amphibienlaichgebiet bilde, welches als ortsfestes Objekt im Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (IANB) aufgenommen sei. In Art. 6 Abs. 1 der Amphibienlaichgebiete-Verordnung steht, dass die ortsfesten Objekte in ihrer Qualität und Eignung als Amphibienlaichgebiete sowie als Stützpunkte für das langfristige Überleben und die Wiederansiedlung gefährdeter Amphibienarten ungeschmälert zu erhalten sind. Der vordringlichen Sicherung der Lebensräume und der Amphibienarten widerspreche – so das Bundesgericht – die Umnutzung eines Betriebs in einem Schutzgebiet als Recycling-, Umschlag- und Sammelstation, wo Altmetalle, Glas, Karton, PET etc. getrennt, sortiert, gelagert und anschliessend der Wiederverwertung zugeführt würden. An der ungeschmälerten Erhaltung des Gebiets bestehe ein öffentliches Interesse, welches die rein wirtschaftlichen Nutzungsinteressen überwiege. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab, hebt die baurechtliche Bewilligung auf und weist die Sache zur Prüfung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an die Baudirektion des Kantons Zürich zurück.

Das vollständige Urteil finden Sie hier.