Wohnsiedlung Friesenberg / Überwiegende Interessen am Erhalt der sogenannten «Gründersiedlung» (Bundesgerichtsurteil vom 25.08.2020)

Die Genossenschaft A. möchte die ersten beiden Bauetappen der in der Stadt Zürich gelegenen Wohnsiedlung Friesenberg (sogenannte «Gründersiedlung») abreissen und durch eine neue Überbauung ersetzen lassen. Die Stadt Zürich verzichtete auf eine Unterschutzstellung der ersten und zweiten Bauetappe sowie der inventarisierten Gärten. Nachdem eine Beschwerde des Zürcher Heimatschutzes ZVH vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich gutgeheissen wurde, gelangten die Genossenschaft A. und die Stadt Zürich an das BGer. Das BGer hält das öffentliche Interesse am Erhalt der «Gründersiedlung» für sehr gewichtig. Es verweist insbesondere auf ein Gutachten des städtischen Amts für Städtebau aus dem Jahr 2013, welches mit dem Fazit endete, dass die Vereinigung zweier unterschiedlicher Typologien – des als Flachbau konzipierten Einfamilienhauses und der im Hochbau zusammengefassten Etagenwohnungen – in Zürich hinsichtlich der Kontroverse um die beste Wohnform als einmalig gelten dürfe. Auf der anderen Seite sei primär das Anliegen der baulichen Verdichtung zu berücksichtigen. Dieses Anliegen wiege im vorliegenden Fall aber deutlich weniger schwer, denn der Erhalt historischer Bausubstanz bedinge fast immer den Verzicht auf eine maximale Ausnutzung des Bodens.

Das vollständige Urteil finden Sie hier.