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Kleb & Partner Rechtsanwälte führten für vier Privatpersonen erfolgreich Beschwerde beim Bundesgericht

Die Beschwerdegegnerin plante auf ihrem Grundstück in der Gemeinde Lachen den Neubau eines Mehrfamilienhauses, welches unter den mittleren Grundwasserspiegel hätte reichen sollen. Die Beschwerdeführer machten geltend, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer gewässerschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung nicht gegeben seien. Das Bundesgericht vertritt die Auffassung, dass die Erteilung einer gewässerschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung im Ermessen der zuständigen Behörde stehe, […]

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