Hochbrücke zum Seedamm-Center in Pfäffikon / Nationalstrassenrechtliches Plangenehmigungsverfahren notwendig (Bundesgerichtsurteil vom 25.04.2023)
Im Mai 2020 erteilten die Gemeinde Freienbach und der Kanton Schwyz die Bewilligung zur Anpassung des Autobahnanschlusses Pfäffikon und zum Bau einer neuen Hochbrücke als Zugang zum Einkaufszentrum Seedamm-Center. Bereits im August 2016 stimmte das ASTRA (Bundesamt für Strassen) dem Bauvorhaben zu. Das BGer vertritt die Auffassung, dass die Anpassung des Autobahnanschlusses keine bauliche Umgestaltung im Bereich von Nationalstrassen i.S.v. Art. 44 Abs. 1 NSG sei und deshalb auch nicht im kommunalen resp. kantonalen Verfahren bewilligt werden könne. Vielmehr sei ein nationalstrassenrechtliches Plangenehmigungsverfahren notwendig. Dasselbe gelte für die Hochbrücke, denn sie sei unabdingbarer Bestandteil der Anpassung des Autobahnanschlusses (die Anpassung des Autobahnknotens Pfäffikon erfolge einzig mit Blick auf die Hochbrücke). Aber selbst wenn die Hochbrücke nicht als Bestandteil der Anpassung des Autobahnanschlusses qualifiziere, könne die Baubewilligung nicht bestätigt werden. Diesfalls müsste die Hochbrücke materiell mit dem Plangenehmigungsverfahren zur Anpassung des Autobahnanschlusses koordiniert werden.
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